Die Autohauskanzlei
Umsatzsteuerkaution beim Fahrzeugexport

Rückerstattung der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Handel

Umsatzsteuerkaution beim Fahrzeugexport

Beim Export von Fahrzeugen ins Ausland stellt sich für Autohändler regelmäßig die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung. Während Ausfuhrlieferungen grundsätzlich steuerfrei sind, sichern sich viele Händler durch Einbehalt einer Umsatzsteuerkaution ab. Diese Kaution in Höhe von 19% des Kaufpreises wird erst nach Vorlage der erforderlichen Ausfuhrnachweise zurückerstattet.

In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Problemen: Unvollständige Dokumente, unklare Nachweispflichten oder die Verweigerung der Rückzahlung durch den Händler führen zu Streitigkeiten. Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt Schritt für Schritt den Rückerstattungsprozess und gibt praktische Handlungsempfehlungen für Händler und Käufer.

Wann wird die Umsatzsteuerkaution einbehalten?

Die Einbehaltung der Umsatzsteuerkaution ist eine Vorsichtsmaßnahme des Händlers, um sich gegen das Risiko einer nachträglichen Steuerpflicht abzusichern.

Absicherung des Händlers
Schutz vor Steuernachforderungen

Kann der Händler den Export nicht nachweisen, muss er die Umsatzsteuer nachträglich an das Finanzamt abführen. Die Kaution dient als Sicherheit für diesen Fall.

Händler haftet für Steuer bei fehlendem Nachweis
Kaution entspricht 19% des Kaufpreises
Rückerstattung nach Vorlage der Nachweise
Typische Situationen
Wann wird die Kaution verlangt?

Export in EU-Länder

Innergemeinschaftliche Lieferung

Export in Drittländer

Ausfuhrlieferung außerhalb EU

Käufer aus dem Ausland

Unternehmer oder Privatpersonen

Rechtliche Grundlagen der Steuerbefreiung

Die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) geregelt.

§§ 4 Nr. 1 a, 6 UStG
Ausfuhrlieferungen

Lieferungen an Abnehmer im Ausland sind steuerfrei, wenn der Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet ausgeführt wird.

§ 6a UStG
Innergemeinschaftliche Lieferungen

Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

§§ 8 und 17a ff UStDV
Nachweispflichten

Der Unternehmer muss durch Belege eindeutig und leicht nachprüfbar nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen.

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

EU-Export (§ 6a UStG)

  • Lieferung an Unternehmer in anderem EU-Staat
  • Gegenstand gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat
  • Abnehmer hat gültige USt-IdNr.
  • Gelangensbestätigung liegt vor

Drittland-Export (§§ 4 Nr. 1a, 6 UStG)

  • Lieferung an Abnehmer außerhalb der EU
  • Ausfuhr aus dem Gemeinschaftsgebiet
  • Ausgangsvermerk der Zollstelle
  • Elektronische Ausfuhranmeldung (ATLAS)

Erforderliche Nachweise für die Rückerstattung

Die Art der erforderlichen Nachweise hängt davon ab, ob das Fahrzeug in ein EU-Land oder ein Drittland exportiert wird.

Export in EU-Länder
Innergemeinschaftliche Lieferung

Gelangensbestätigung

Hauptnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen seit 2020. Muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Abnehmers
  • Bezeichnung und Menge des Fahrzeugs
  • Ort und Tag des Erhalts im Bestimmungsland
  • Unterschrift und Stempel des Abnehmers

Zusätzliche Dokumente

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kaufvertrag mit Ausweis der USt-IdNr.
  • Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer
  • Nachweis der Beförderung (z.B. CMR-Frachtbrief)
Export in Drittländer
Ausfuhr außerhalb der EU

ATLAS-Ausgangsvermerk

Elektronischer Ausfuhrnachweis über das ATLAS-System (verpflichtend für Exporte über 1.000€):

  • Elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS
  • MRN-Nummer (Movement Reference Number)
  • Ausgangsvermerk als pdf-Dokument
  • Bestätigung der Grenzzollstelle

Zusätzliche Dokumente

  • Ausfuhranmeldung mit allen Angaben
  • Handels- oder Verwaltungspapiere (Rechnung, Lieferschein)
  • Frachtbrief oder Versandnachweis
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II
Häufige Fehler bei den Nachweisen

Unvollständige Gelangensbestätigung

  • • Fehlende Unterschrift oder Stempel
  • • Unvollständige Fahrzeugbezeichnung
  • • Kein Datum des Erhalts im Bestimmungsland

Fehler bei ATLAS-Anmeldung

  • • Falsche oder unvollständige Warenbeschreibung
  • • Fehlende MRN-Nummer
  • • Ausgangsvermerk nicht ordnungsgemäß

Dokumentationsmängel

  • • Kopien statt Originale eingereicht
  • • Widersprüchliche Angaben in Dokumenten
  • • Fehlende Beförderungsnachweise

Fristversäumnisse

  • • Verspätete Vorlage der Nachweise
  • • Fehlende Nachreichung bei Mängeln
  • • Keine Reaktion auf Rückfragen

Das ATLAS-Verfahren im Detail

ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) ist das elektronische Ausfuhrverfahren der deutschen Zollverwaltung.

1. Ausfuhranmeldung

Elektronische Anmeldung der Ausfuhr über ATLAS mit allen erforderlichen Angaben zum Fahrzeug, Käufer und Bestimmungsland. Sie erhalten eine MRN-Nummer als Referenz.

2. Gestellung beim Zoll

Das Fahrzeug wird der Ausgangszollstelle gestellt. Die Zollstelle prüft die Anmeldung und gibt die Ware zur Ausfuhr frei.

3. Ausgangsvermerk

Nach erfolgreicher Ausfuhr erteilt die Grenzzollstelle den Ausgangsvermerk elektronisch. Sie erhalten ein pdf-Dokument als Nachweis.

Pflichtangaben in der ATLAS-Ausfuhranmeldung
Diese Informationen müssen vollständig und korrekt angegeben werden

Angaben zum Lieferer

  • • Name und vollständige Anschrift des Unternehmens
  • • EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification)
  • • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Angaben zur Ware

  • • Handelsübliche Bezeichnung des Fahrzeugs (Marke, Modell)
  • • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • • Warenwert und Zolltarifnummer
  • • Menge (in der Regel: 1 Stück)

Angaben zur Ausfuhr

  • • Bestimmungsland und Bestimmungsort
  • • Ausgangszollstelle
  • • Grenzzollstelle für Ausgangsvermerk
  • • Voraussichtliches Ausfuhrdatum

Zusätzliche Angaben

  • • Art der Beförderung (Straße, See, Luft, Bahn)
  • • Beförderungsmittel und Kennzeichen
  • • Verpackungsart (bei Fahrzeugen: "unverpackt")

Schritt-für-Schritt: Rückerstattung der Kaution

So fordern Sie die Umsatzsteuerkaution erfolgreich zurück.

1
Vollständige Unterlagen sammeln
Alle erforderlichen Nachweise zusammenstellen

Für EU-Export:

  • ✓ Gelangensbestätigung (Original mit Unterschrift/Stempel)
  • ✓ Kopie Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ✓ Kaufvertrag mit USt-IdNr.
  • ✓ Beförderungsnachweis (CMR-Frachtbrief o.ä.)

Für Drittland-Export:

  • ✓ ATLAS-Ausgangsvermerk (pdf-Dokument)
  • ✓ Ausfuhranmeldung mit MRN-Nummer
  • ✓ Kopie Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ✓ Rechnung und Frachtpapiere
2
Schriftliche Rückforderung an Händler
Formlose Aufforderung zur Rückzahlung

Senden Sie dem Händler eine schriftliche Aufforderung zur Rückerstattung der Kaution. Fügen Sie Kopien aller Nachweise bei und setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage).

Musterformulierung:

"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie auf, die beim Fahrzeugkauf einbehaltene Umsatzsteuerkaution in Höhe von [Betrag] Euro binnen 14 Tagen auf mein Konto zurückzuerstatten. Die erforderlichen Ausfuhrnachweise füge ich in Kopie bei. [Liste der beigefügten Dokumente]"

3
Prüfung durch den Händler
Händler prüft Nachweise und veranlasst Rückzahlung

Der Händler prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei ordnungsgemäßen Nachweisen ist er zur unverzüglichen Rückerstattung verpflichtet.

4
Rückzahlung der Kaution
Überweisung auf Ihr Konto

Nach erfolgreicher Prüfung überweist der Händler die Kaution auf das angegebene Konto. Prüfen Sie den Zahlungseingang und bewahren Sie alle Unterlagen auf.

Kaution wird in voller Höhe zurückerstattet (19% des Kaufpreises)
Was tun bei Problemen?

Händler reagiert nicht auf Rückforderung

Setzen Sie eine zweite Frist mit ausdrücklichem Hinweis auf rechtliche Schritte. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein.

Händler bemängelt Nachweise

Lassen Sie sich konkret mitteilen, welche Unterlagen fehlen oder unvollständig sind. Reichen Sie diese nach oder lassen Sie die Kritik rechtlich prüfen.

Händler verweigert Rückzahlung

Bei unbegründeter Verweigerung sollten Sie rechtliche Schritte einleiten. Siehe Abschnitt "Rechtliche Schritte im Streitfall".

Rechtliche Schritte im Streitfall

Wenn der Händler die Rückerstattung unberechtigt verweigert, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

1. Außergerichtliche Mahnung

Letzte Zahlungsaufforderung mit konkreter Frist und Androhung rechtlicher Schritte.

  • Frist: 7-14 Tage
  • Per Einschreiben
  • Androhung Mahnbescheid
2. Mahnbescheid

Gerichtliches Mahnverfahren zur Durchsetzung der Forderung.

  • Online-Antrag möglich
  • Geringe Kosten
  • Vollstreckungstitel
3. Klage

Zivilklage vor dem zuständigen Gericht bei Widerspruch gegen Mahnbescheid.

  • Anwalt empfohlen
  • Beweisführung
  • Urteil bindend
Anspruchsgrundlagen und Verjährung

Rechtliche Grundlage

Der Anspruch auf Rückerstattung der Kaution ergibt sich aus dem Kaufvertrag bzw. der vertraglichen Vereinbarung über die Kautionshinterlegung. Nach Vorlage der ordnungsgemäßen Nachweise ist der Händler zur Rückzahlung verpflichtet.

  • §§ 812 ff. BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
  • Vertragliche Rückzahlungspflicht

Verjährung

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 195 BGB).

Wichtige Hinweise für Händler

Als Händler sollten Sie die Rückerstattung der Kaution nicht unbegründet verweigern. Dies kann zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Verzugszinsen ab Fälligkeit (§ 288 BGB)
  • Schadensersatzansprüche des Käufers
  • Kosten des Rechtsstreits
  • Reputationsschaden und negative Bewertungen

Checkliste: Umsatzsteuerkaution erfolgreich zurückfordern

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie alle Schritte beachten.

Kaufvertrag prüfen

Ist die Kautionsvereinbarung schriftlich festgehalten? Welche Nachweise sind vereinbart?

Export durchführen und dokumentieren

Fahrzeug ins Ausland verbringen und alle Transportdokumente aufbewahren.

Erforderliche Nachweise beschaffen

Je nach Zielland: Gelangensbestätigung (EU) oder ATLAS-Ausgangsvermerk (Drittland).

Vollständigkeit prüfen

Sind alle Dokumente vorhanden? Unterschriften, Stempel, Datum korrekt?

Schriftliche Rückforderung

Händler schriftlich zur Rückzahlung auffordern, Kopien der Nachweise beifügen, Frist setzen.

Frist abwarten

Händler 2-4 Wochen Zeit zur Prüfung geben. Bei Rückfragen kooperativ reagieren.

Bei Verweigerung: Mahnung

Letzte Zahlungsaufforderung per Einschreiben mit Androhung rechtlicher Schritte.

Rechtliche Schritte einleiten

Mahnbescheid beantragen oder Anwalt beauftragen. Verjährung beachten (3 Jahre).

Zahlungseingang prüfen

Kaution vollständig erhalten? Alle Unterlagen für Buchhaltung aufbewahren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Umsatzsteuerkaution beim Fahrzeugexport.

Was ist die Umsatzsteuerkaution beim Fahrzeugexport?

Die Umsatzsteuerkaution ist ein Sicherheitsbetrag in Höhe der Umsatzsteuer (19%), den Autohändler beim Verkauf an ausländische Käufer einbehalten. Sie dient als Absicherung für den Fall, dass der Export nicht nachgewiesen werden kann und die Umsatzsteuer nachträglich an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Wann wird die Kaution zurückerstattet?

Die Kaution wird zurückerstattet, sobald der ordnungsgemäße Export des Fahrzeugs nachgewiesen wurde. Bei EU-Exporten ist dies durch die Gelangensbestätigung, bei Drittland-Exporten durch den Ausgangsvermerk der Zollstelle zu belegen. Die Rückerstattung sollte innerhalb von 2-4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen erfolgen.

Welche Dokumente werden für die Rückerstattung benötigt?

Für EU-Exporte: Gelangensbestätigung mit Unterschrift und Stempel des Käufers, Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II, Kaufvertrag. Für Drittland-Exporte: Ausgangsvermerk der Ausfuhrzollstelle (ATLAS-Verfahren), Ausfuhranmeldung mit MRN-Nummer, Kaufvertrag und Rechnung.

Was kann ich tun, wenn der Händler die Rückerstattung verweigert?

Zunächst sollten Sie den Händler schriftlich unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern und alle Nachweise beifügen. Bei Verweigerung können Sie rechtliche Schritte einleiten: Mahnbescheid beantragen, Klage erheben oder einen Anwalt beauftragen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Fälligkeit.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Privatpersonen als Käufer?

Ja, auch bei Verkäufen an Privatpersonen im Ausland kann die Ausfuhrlieferung steuerfrei sein, wenn der Export ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Allerdings gelten strengere Nachweispflichten als bei Unternehmern. Der Händler muss sicherstellen, dass das Fahrzeug tatsächlich ins Ausland verbracht wird.

Was ist das ATLAS-Verfahren?

ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) ist das elektronische Ausfuhrverfahren der deutschen Zollverwaltung. Seit 2009 ist die elektronische Anmeldung für Exporte über 1.000€ Warenwert verpflichtend. Nach erfolgreicher Ausfuhr erhalten Sie einen elektronischen Ausgangsvermerk als pdf-Dokument mit MRN-Nummer.

Probleme bei der Rückerstattung?

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Rückerstattung der Umsatzsteuerkaution.

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