
Regressansprüche gegen Vorlieferanten erfolgreich durchsetzen
Händlerregress § 445a/b BGB
ZusammenfassungTL;DR
Der Händlerregress nach § 445a/b BGB ermöglicht Autohändlern, Gewährleistungskosten beim Vorlieferanten geltend zu machen. Wenn Sie einem Verbraucher Gewährleistung leisten mussten, können Sie Ersatz für Reparaturkosten, Transportkosten und Nutzungswertersatz verlangen. Die Verjährung beträgt 2 Monate ab Erfüllung der Ansprüche des Verbrauchers.
- •Regress umfasst: Reparaturkosten, Transport, Nutzungswertersatz
- •Verjährung: 2 Monate ab Erfüllung der Verbraucheransprüche
- •Kein Verschulden des Vorlieferanten erforderlich
- •Dokumentation der Gewährleistungsleistung ist entscheidend
Rückgriff beim Vorlieferanten
Als Händler haben Sie nach § 445a und § 445b BGB erweiterte Rückgriffsrechte gegenüber Ihrem Vorlieferanten. Wenn Sie einem Endkunden Gewährleistung leisten müssen, können Sie diese Kosten oft beim Vorlieferanten geltend machen.
Sie haben das Fahrzeug von einem Unternehmer (Vorlieferant) gekauft
Sie haben das Fahrzeug an einen Verbraucher (Endkunden) weiterverkauft
Der Endkunde macht einen Gewährleistungsanspruch gegen Sie geltend
Der Mangel lag bereits beim Kauf vom Vorlieferanten vor
Rückzahlung des Kaufpreises
bei Rücktritt vom Vertrag
Erstattung der Reparaturkosten
bei Nacherfüllung
Erstattung der Minderung
bei Kaufpreisreduzierung
Ersatz weiterer Aufwendungen
z.B. Gutachter- und Anwaltskosten
Hinweis zum Fahrzeugexport: Bei Regressfällen mit exportierten Fahrzeugen kann auch die Rückerstattung der Umsatzsteuerkaution relevant sein. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und das ATLAS-Verfahren.
12-Monats-Vermutung nach § 445a Abs. 2 BGB
Ein besonderer Vorteil: Nach § 445a Abs. 2 BGB wird vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung an den Endkunden auftritt, bereits bei Lieferung an Sie vorlag.
Der Vorlieferant muss dann beweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist. Diese Beweislastumkehr erleichtert Ihnen die Durchsetzung erheblich.
Grundregel: 2 Jahre ab Ablieferung
Ihre Regressansprüche verjähren nach 2 Jahren ab Ablieferung der Sache an Sie (§ 445b Abs. 1 BGB).
Sonderregel für Neufahrzeuge
Für sonstige Regressansprüche des Verkäufers wegen eines Mangels einer neu hergestellten Sache tritt die Verjährung frühestens zwei Monate nach Erfüllung der Ansprüche des Käufers ein (§ 445b Abs. 2).
Wichtig zu beachten
Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung an Sie, nicht mit der Weiterlieferung an den Endkunden. Daher sollten Sie Regressansprüche zügig prüfen und geltend machen.
Die früher bestehende Höchstgrenze „spätestens fünf Jahre nach Ablieferung" ist seit 1. Januar 2022 gestrichen.
Regressansprüche professionell durchsetzen
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Regressansprüche gegenüber Vorlieferanten und sorgen für eine schnelle und erfolgreiche Durchsetzung.
