Die Autohauskanzlei
Händlerregress

Rückgriff beim Lieferanten nach § 445a BGB - Ihre Rechte in der Gewährleistungskette

Händlerregress

Was ist Händlerregress?

Der Händlerregress nach § 445a BGB ist das Recht des Händlers, bei berechtigten Kundenreklamationen Rückgriff beim Lieferanten zu nehmen. Wenn Sie als Autohändler einem Kunden Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) leisten müssen, können Sie diese Kosten vom Lieferanten zurückfordern.

Voraussetzung: Der Mangel muss bereits bei Lieferung an Sie vorgelegen haben. Sie müssen nachweisen, dass das Fahrzeug schon mangelhaft war, als Sie es vom Lieferanten erhalten haben.

Wichtig: Der Händlerregress ist ein eigenständiger Anspruch neben Ihren eigenen Gewährleistungsrechten als Käufer. Sie können wählen, ob Sie Ihre eigenen Mängelrechte geltend machen oder den Regress nach § 445a BGB nutzen.

Voraussetzungen für den Händlerregress
1

Verbrauchsgüterkauf

Sie haben das Fahrzeug an einen Verbraucher verkauft (B2C-Geschäft). Bei Verkäufen an Unternehmer (B2B) gelten andere Regelungen.

2

Berechtigte Kundenreklamation

Ihr Kunde hat einen berechtigten Gewährleistungsanspruch gegen Sie geltend gemacht. Sie sind zur Nacherfüllung verpflichtet oder haben diese bereits durchgeführt.

3

Mangel lag bei Lieferung vor

Der Mangel, den Ihr Kunde reklamiert, muss bereits vorhanden gewesen sein, als Sie das Fahrzeug vom Lieferanten erhalten haben. Dies müssen Sie nachweisen.

4

Fristwahrung

Sie müssen den Regress innerhalb von 2 Monaten ab Kenntnis des Mangels beim Lieferanten geltend machen. Diese Frist ist sehr kurz – handeln Sie sofort!

Was können Sie vom Lieferanten verlangen?

Nach § 445a BGB haben Sie folgende Ansprüche gegen den Lieferanten:

Nachlieferung

Sie können vom Lieferanten die Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs verlangen.

Kostenersatz

Ersatz der Aufwendungen, die Ihnen durch die Nacherfüllung gegenüber dem Kunden entstanden sind.

Schadensersatz

Ersatz weiterer Schäden, die Ihnen durch den Mangel entstanden sind (z.B. Nutzungsausfall, Anwaltskosten).

Aufwendungsersatz

Transport-, Arbeits- und Materialkosten für Aus- und Einbau sowie Nachbesserung.

Kritische Fristen beim Händlerregress

2-Monats-Frist (§ 445a Abs. 3 BGB)

Sie müssen den Regress innerhalb von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem Sie von der Kundenreklamation und dem Mangel Kenntnis erlangt haben.

Wichtig: Diese Frist ist eine Ausschlussfrist! Nach Ablauf verlieren Sie Ihren Regressanspruch.

Verjährungsfrist

Zusätzlich zur 2-Monats-Frist gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung. Aber: Ohne fristgerechte Geltendmachung innerhalb von 2 Monaten ist der Anspruch bereits erloschen.

Praktische Tipps für erfolgreichen Händlerregress

Sofort handeln bei Kundenreklamation

Beginnen Sie sofort mit der Dokumentation, wenn ein Kunde einen Mangel meldet. Die 2-Monats-Frist läuft ab Kenntnis!

Mangel dokumentieren

Lassen Sie den Mangel durch einen Sachverständigen begutachten. Wichtig: Nachweis, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.

Schriftlich geltend machen

Machen Sie den Regress schriftlich per Einschreiben mit Rückschein beim Lieferanten geltend. Beschreiben Sie den Mangel detailliert.

Kosten detailliert auflisten

Führen Sie alle Kosten auf: Reparatur, Ersatzfahrzeug, Gutachten, Anwaltskosten, Nutzungsausfall. Belegen Sie alles mit Rechnungen.

Rechtliche Beratung einholen

Händlerregress ist komplex. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Fehler zu vermeiden und Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Händlerregress durchsetzen?

Die 2-Monats-Frist läuft! Lassen Sie sich sofort beraten, um Ihre Regressansprüche optimal durchzusetzen.

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