
Verschulden, Fristsetzung und Haftungsausschluss - wann Händler für Mängel schadensersatzpflichtig sind.
Schadensersatz
ZusammenfassungTL;DR
Schadensersatzansprüche beim Autokauf setzen grundsätzlich Verschulden des Händlers voraus (§ 280 BGB). Zu unterscheiden sind Mangelschäden (Schaden am Fahrzeug selbst) und Mangelfolgeschäden (weitere Schäden durch den Mangel, z.B. Mietwagenkosten). Bei Verzögerung der Nacherfüllung haftet der Händler für Verzögerungsschäden. Eine wirksame Haftungsbeschränkung in AGB ist nur für leichte Fahrlässigkeit möglich.
- •Schadensersatz erfordert Verschulden des Händlers
- •Mangelschäden vs. Mangelfolgeschäden unterscheiden
- •Haftungsbeschränkung nur für leichte Fahrlässigkeit möglich
- •Dokumentation und schnelle Reaktion reduzieren Haftungsrisiko
Gute Nachricht für Händler
Schadensersatz setzt Verschulden voraus! Anders als bei Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt müssen Sie nur haften, wenn Sie den Mangel kannten oder kennen mussten. Einfache Gewährleistungsmängel führen nicht automatisch zu Schadensersatz.
Voraussetzungen für Schadensersatz
Der Käufer kann Schadensersatz statt der Leistung (§ 280, 281 BGB) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) verlangen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sachmangel bei Gefahrübergang
- Pflichtverletzung des Händlers
- Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
- Fristsetzung zur Nacherfüllung (mit Ablehnungsandrohung)
- Erfolglose Fristsetzung oder Entbehrlichkeit
- ✗Unverschuldeten Mängeln (z.B. versteckte Mängel)
- ✗Fehlender Fristsetzung (außer Ausnahmen)
- ✗Bagatellmängeln ohne Schaden
- ✗Verschleißerscheinungen
Arten von Schadensersatz
Schäden, die durch den Mangel entstanden sind
- • Reparaturkosten
- • Abschleppkosten
- • Mietwagenkosten
- • Gutachterkosten
Schäden durch Vertrauen auf Mangelfreiheit
- • Finanzierungskosten
- • Zulassungskosten
- • Versicherung
- • Anwaltskosten
Schäden durch fehlende Nutzungsmöglichkeit
- • Mietwagen
- • Taxi-Kosten
- • ÖPNV-Tickets
- • Verdienstausfall
Verschulden des Händlers
Das Verschulden ist die wichtigste Verteidigungslinie für Händler. Sie haften nur, wenn Sie:
Verschuldensformen:
1. Vorsatz (arglistige Täuschung)
Sie kannten den Mangel und haben ihn absichtlich verschwiegen oder falsche Angaben gemacht. Hier haftet der Händler immer – auch bei AGB-Haftungsausschluss!
2. Grobe Fahrlässigkeit
Sie haben den Mangel leicht erkennen können (z.B. offensichtliche Unfallspuren, fehlende Inspektionen). Haftungsausschluss in AGB oft unwirksam.
3. Einfache Fahrlässigkeit
Sie haben den Mangel übersehen, obwohl Sie ihn bei sorgfältiger Prüfung hätten erkennen können. Haftungsausschluss in AGB möglich (außer Verbrauchergeschäft).
Haftungsausschluss in AGB
- ✓Unternehmer-Geschäft (B2B)
- ✓Einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen
- ✓Klare Formulierung in AGB
- ✓Keine arglistige Täuschung
- ✗Verbraucher-Geschäft (B2C) – Schadensersatz nicht ausschließbar
- ✗Arglistige Täuschung – immer Haftung
- ✗Grobe Fahrlässigkeit – oft unwirksam
- ✗Körperschäden – nie ausschließbar
Praxis-Tipps für Händler
- Sofortige Nacherfüllung anbieten
- Mietwagenkosten übernehmen
- Kulanzlösung anbieten
- Schriftliche Vereinbarung treffen
- Verschulden bestreiten
- Mangel war nicht erkennbar
- Schadenshöhe anzweifeln
- Mitverschulden des Käufers
