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Fahrzeugleasing Rechtsberatung
Beratungsfeld

Fahrzeugleasing & Mängelrechte

Spezialisierte Beratung zu Leasingverträgen, Mängelrechten und Rückgabemodalitäten bei Leasingfahrzeugen

Treten an einem Leasingfahrzeug Mängel auf, stellen sich viele rechtliche Sonderfragen. Die Vertrags- und Rechtslage ist oftmals kompliziert.

Dies gilt sowohl für die Nacherfüllung als auch den Rücktritt vom Leasingvertrag oder die Minderung der Leasingraten.

Gleiches gilt für die Regulierung von Unfallschäden an Leasingfahrzeugen. Oftmals enthalten die Leasingbedingungen Vorgaben für die Abwicklung von Haftpflichtschäden.

Neben Leasingnehmer und Leasinggeber ist auch die Leasingbank involviert, die vom Lieferanten abweicht.

Typische Probleme beim Leasingvertrag

Haftung des Leasinggebers für Sach- und Rechtsmängel

Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers

Leasing und Verbraucherschutz

Unwirksame Klauseln in Leasingbedingungen

Leasingtypische Regelungen wie Instandhaltungspflichten

GAP-Versicherung

Insolvenz und Leasingvertrag

Rückgabe beim Leasing: Feststellung des Fahrzeugzustands beim Kilometerleasing / Kilometerabrechnung (Fahrzeugbewertung)

Minderwertausgleich

Restwertabrechnung und Andienungsrecht beim Restwertleasing

Außerordentliche Kündigung / Vorzeitige Vertragsbeendigung

Keine Ansprüche aus Mietrecht

Beim Fahrzeug-Leasing schließen Leasingfirmen (Leasinggeber) gegenüber dem Leasing-Kunden (Leasingnehmer) Ansprüche aus mietrechtlicher Gewährleistung im Regelfall aus. Dies liegt schon alleine daran, dass das Mietrecht im Sinne einer Instandhaltungspflicht eine sehr strenge Haftung des Vermieters für jeden Mangel vorsieht. Auf der anderen Seite ist der Leasingvertrag von der Interessenlage her nicht mit einem herkömmlichen Mietvertrag vergleichbar.

Abtretung oder Ermächtigung

Die Praxis im Leasingbereich bedient sich daher einer Konstruktion, deren Einordnung rechtlich nicht ganz einfach ist. Die Nacherfüllungsansprüche des Leasingnehmers wegen Sachmängeln am Fahrzeug müssen gegen den Verkäufer des Fahrzeugs – beispielsweise den Hersteller oder wahlweise eine autorisierte Vertragswerkstatt – vom Leasingnehmer im eigenen Namen geltend gemacht werden. Dies erfolgt oftmals dergestalt, dass der Leasinggeber in seinen AGB diese Ansprüche an den Leasingnehmer abtritt oder diesen zur Ausübung dieser Rechte ermächtigt. Im Einzelfall können sich hier komplizierte Abgrenzungsfragen stellen.

Minderwerte bei der Leasingrückgabe

Autohäuser und Hersteller locken Kunden mit günstigen Leasingraten. Nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit kommt es beim Kilometer-Leasing jedoch häufig zu enormen finanziellen Belastungen für den Leasingnehmer.

Bei der Fahrzeugrückgabe nach dem Leasing wird vom Autohaus ein Rückgabeprotokoll und häufig ein Fahrzeuggutachten erstellt, in welchem etwaige Minderwerte festgehalten werden. Häufig wird auch ein Sachverständigengutachten erstellt.

Kilometerleasing

Rückgabeprotokoll und Fahrzeugbewertung

Restwertleasing

Restwertabrechnung und Andienungsrecht

Vorzeitige Beendigung

Außerordentliche Kündigung des Leasingvertrags

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