Die Autohauskanzlei
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Werkstatt & Kfz-Service Rechtsberatung
Beratungsfeld

Werkstatt & Kfz-Service

Spezialisierte Beratung zu Werkstattverträgen, Gewährleistung nach Reparatur und Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten

Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten gehören zu den häufigsten Konflikten im Automobilbereich. Ob mangelhafte Reparatur, überhöhte Rechnung oder Beschädigung des Fahrzeugs – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Fahrzeughalter als auch Werkstätten und Autohäuser zu allen rechtlichen Fragen rund um Werkstattverträge und Reparaturaufträge.

Häufige Probleme mit Werkstätten

Mangelhafte Reparaturausführung

Überhöhte Rechnungen und Kostenvoranschlagsüberschreitung

Nicht autorisierte Reparaturen

Beschädigung des Fahrzeugs in der Werkstatt

Verwendung minderwertiger Ersatzteile

Verzögerung bei der Reparatur

Streit über Gewährleistung nach Reparatur

Ihre Rechte bei Werkstattmängeln

Nachbesserung

Kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Reparatur

Minderung

Reduzierung der Rechnung bei mangelhafter Leistung

Schadensersatz

Ersatz weiterer Schäden durch mangelhafte Reparatur

Kostenvoranschlag und Rechnungshöhe

Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich. Die Werkstatt darf den Kostenvoranschlag jedoch nicht wesentlich überschreiten, ohne den Auftraggeber vorher zu informieren.

Unwesentliche Überschreitung

Bis zu 15-20% Überschreitung des Kostenvoranschlags ist in der Regel zulässig.

Wesentliche Überschreitung

Bei höherer Überschreitung muss die Werkstatt vorher informieren und Zustimmung einholen.

Wichtig zu beachten

Wurde der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten, ohne dass Sie vorher informiert wurden, können Sie die Zahlung des überschreitenden Betrags verweigern und gegebenenfalls den Werkstattvertrag kündigen.

Gewährleistung nach Reparatur

Auf Werkstattleistungen besteht eine gesetzliche Gewährleistung. Die Werkstatt haftet für Mängel an der durchgeführten Reparatur.

Gewährleistungsfrist

2 Jahre bei Reparaturen an Neufahrzeugen

1 Jahr bei Reparaturen an Gebrauchtfahrzeugen (kann vertraglich vereinbart werden)

Beweislastumkehr

Tritt ein Mangel binnen 12 Monaten nach der Reparatur auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war. Die Werkstatt muss das Gegenteil beweisen.

Beratung für Werkstätten und Autohäuser

Wir beraten auch Werkstätten und Autohäuser zu allen rechtlichen Fragen rund um Werkstattverträge, Gewährleistung und Haftung:

AGB-Gestaltung

Rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkstätten

Forderungsmanagement

Durchsetzung offener Werkstattrechnungen

Gewährleistungsabwehr

Verteidigung gegen unberechtigte Gewährleistungsansprüche

Schulungen

Rechtliche Schulungen für Werkstattpersonal

Probleme mit Ihrer Werkstatt?

Wir unterstützen Sie bundesweit bei Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten und beraten Werkstätten zu rechtlichen Fragen.

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