Die Autohauskanzlei
Home/Beratungsfelder/Wohnmobilkauf
Wohnmobilkauf Rechtsberatung
Für Wohnmobilhändler

Wohnmobilkauf - Rechtsfragen für Händler

Rechtssichere Kaufverträge, Gewährleistungsrecht und professionelles Mängelmanagement für Wohnmobilhändler

Rechtssichere Kaufverträge für Wohnmobilhändler

Der Verkauf von Wohnmobilen stellt besondere Anforderungen an Kaufverträge und Gewährleistungsmanagement. Als Wohnmobilhändler müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Kaufverträge alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Sie gleichzeitig vor unberechtigten Gewährleistungsansprüchen schützen.

Gewährleistungsrecht im Wohnmobilhandel

Beim Verkauf an Verbraucher gelten besondere Regelungen: Sie haften für Sachmängel, die innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe auftreten. Besonders kritisch ist die Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten – hier wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Wohnmobile weisen aufgrund ihrer komplexen Bauweise besondere Risiken auf: Feuchtigkeitsschäden, Undichtigkeiten und Standschäden können auch Monate nach dem Verkauf auftreten und zu erheblichen Gewährleistungsansprüchen führen.

Ihre Rechte als Händler

  • Recht auf Nacherfüllung: Sie dürfen zunächst versuchen, den Mangel zu beseitigen oder ein Ersatzfahrzeug zu liefern
  • Verweigerung bei unverhältnismäßigen Kosten: Wenn die Nacherfüllung unverhältnismäßig teuer wäre, können Sie diese ablehnen
  • Händlerregress nach § 445a BGB: Regressansprüche beim Vorlieferanten oder Hersteller, wenn der Mangel bereits bei Lieferung an Sie vorlag
  • Vertragsgestaltung: Durch rechtssichere AGB und Kaufverträge können Sie Risiken minimieren

Häufige Fehler vermeiden

Viele Wohnmobilhändler verlieren Rechtsstreitigkeiten, weil grundlegende Fehler bei der Vertragsgestaltung oder Übergabe gemacht wurden:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Fahrzeugbeschreibung im Kaufvertrag
  • Fehlende oder unzureichende Übergabeprotokolle (insbesondere zu Feuchtigkeitsmessungen)
  • Unwirksame AGB-Klauseln zur Gewährleistung
  • Keine Dokumentation des Fahrzeugzustands bei Übergabe
  • Fehlende Belehrung über Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Häufige Mängelrügen beim Wohnmobilverkauf

Feuchtigkeitsschäden und Undichtigkeiten

Mängel an der Außenhaut und Karosserie

Probleme mit der Bordelektronik

Mängel an Heizung und Klimaanlage

Standschäden bei längerer Standzeit

Versteckte Unfallschäden

Falsche Angaben zu Ausstattung und Baujahr

Checkliste: Rechtssicherer Wohnmobilverkauf

  • Vollständige Fahrzeugbeschreibung mit allen bekannten Mängeln
  • Detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos und Feuchtigkeitsmessung
  • Rechtssichere AGB (regelmäßig aktualisiert)
  • Korrekte Widerrufsbelehrung bei Online-Verkäufen
  • Dokumentation aller Reparaturen und Nachbesserungen
  • Schriftliche Kommunikation bei Gewährleistungsfällen

Was wir für Wohnmobilhändler erledigen

Vertragsgestaltung

Erstellung und Prüfung rechtssicherer Kaufverträge und AGB, die Sie vor unberechtigten Ansprüchen schützen.

Mängelmanagement

Professionelle Abwehr unberechtigter Mängelrügen und Vertretung bei Gewährleistungsstreitigkeiten.

Händlerregress

Durchsetzung Ihrer Regressansprüche beim Vorlieferanten nach § 445a/b BGB.

Prozessvertretung

Gerichtliche Vertretung bei Klagen wegen Gewährleistung, Rücktritt oder Schadensersatz.

SLA-Hinweis: Bei Notfällen (drohende Fristen) reagieren wir innerhalb von 10 Minuten während der Geschäftszeiten. Unsere Händler-Flatrate bietet Ihnen unbegrenzte telefonische Beratung zu einem Festpreis.

Besonderheiten beim Wohnmobilverkauf

Neufahrzeuge

Bei Neufahrzeugen gilt eine Standzeit von mehr als 12 Monaten zwischen Herstellung und Kaufvertragsabschluss als Sachmangel, wenn das Fahrzeug als „fabrikneu" verkauft wurde.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe und kann nicht verkürzt werden.

Gebrauchtfahrzeuge

Bei Gebrauchtfahrzeugen vom Händler kann die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt werden, nicht aber ausgeschlossen.

Beim Verkauf an gewerbliche Kunden ist ein Gewährleistungsausschluss grundsätzlich möglich.

Häufige Fragen von Wohnmobilhändlern

Kann ich als Händler die Gewährleistung ausschließen?

Nein, beim Verkauf an Verbraucher können Sie die Gewährleistung nicht ausschließen. Sie können jedoch die Gewährleistungsfrist von 24 auf 12 Monate verkürzen (nur bei Gebrauchtwagen). Beim Verkauf an gewerbliche Kunden ist ein Gewährleistungsausschluss grundsätzlich möglich.

Was muss ich bei der Fahrzeugübergabe beachten?

Dokumentieren Sie den Zustand des Wohnmobils bei Übergabe genau. Ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos, Feuchtigkeitsmessung und Unterschrift des Käufers ist Ihre beste Beweissicherung. Notieren Sie Kilometerstand, sichtbare Mängel, Zustand von Reifen, Dichtungen und führen Sie eine Feuchtigkeitsmessung durch.

Wie gehe ich mit Feuchtigkeitsschäden um?

Feuchtigkeitsschäden sind bei Wohnmobilen besonders kritisch. Führen Sie bei Übergabe immer eine Feuchtigkeitsmessung durch und dokumentieren Sie die Werte. Bei späteren Reklamationen können Sie so nachweisen, dass der Schaden nicht bereits bei Übergabe vorlag.

Was ist der Händlerregress nach § 445a BGB?

Wenn Sie als Händler einem Verbraucher Gewährleistung leisten müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Regress bei Ihrem Vorlieferanten oder Hersteller nehmen. Dies gilt insbesondere, wenn der Mangel bereits bei Lieferung an Sie vorlag.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung zu Ihrem Fall. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte als Wohnmobilhändler durchzusetzen.

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um die Nutzung unserer Website zu analysieren und Ihre Erfahrung zu verbessern. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir Google Analytics zur Erfassung anonymisierter Statistiken über Seitenaufrufe und Nutzerverhalten.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.